vendredi 28 novembre 2014

Geldstrafe für die Alemannia 27.11.2014

Die Spruchkammer des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbands hat die Alemannia zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt. Die Hälfte der Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt, 750 Euro sind sofort fällig. Der Bewährungszeitraum beträgt ein Jahr. Bei weiteren gravierenden Vorfällen werden automatisch die restlichen 750 Euro fällig, außerdem muss die Alemannia mit einem Zuschauerteilausschluss rechnen.



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